Gefahrstoffmanagement Sammelbetriebsanweisungen auf Knopfdruck
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Betriebsanweisungen sollen die Beschäftigten im Labor vor Gefahren schützen und eine sichere Arbeit gewährleisten. Es gehört allerdings einiges an organisatorischem Aufwand dazu, diese Dokumente zu erstellen und zu pflegen. Hier finden Sie einen Überblick, welche Informationen in die Betriebsanweisung tatsächlich hineingehören, und wie Sammelbetriebsanweisungen Ihnen die Arbeit erleichtern.
Betriebsanweisungen sind verbindliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers, die an die Mitarbeiter gerichtet sind. Ziel ist, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten sowie die Umwelt zu schützen. Sowohl für den Umgang mit gefährlichen chemischen als auch mit biologischen Stoffen, Maschinen und Fahrzeugen sowie für bestimmte Verfahren und Arbeitsabläufe müssen den Beschäftigten Betriebsanweisungen in schriftlicher Form zugänglich gemacht werden.
Die Inhalte einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe listet die Gefahrstoffverordnung detailliert auf, die äußere Form ist dagegen nicht festgelegt. Betriebsanweisungen sind die Grundlage für Unterweisungen, bei Änderungen müssen sie aktualisiert werden, z. B. wenn ein neuer Gefahrstoff eingesetzt wird oder sich die Rezeptur eines Gemischs geändert hat. Gefahrstoffe mit ähnlicher Gefährdung und gleichartigen Schutzmaßnahmen können in einer Sammelbetriebsanweisung zusammengefasst werden. Doch was gehört in eine korrekt verfasste Betriebsanweisung hinein? Und wie lassen sich die Vorgaben schnell und mit möglichst geringem organisatorischem Aufwand umsetzen und prüfen? Ein Überblick.
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